Datum: 2. Mai 2026
Zeit: 11.16 Uhr
Einsatz: BRAND klein Freifläche – Rauchentwicklung am Wald
Ort: Grünberg
Eingesetzte Einsatzkräfte:
- OF Augustusburg mit MTW und TLF 16/25
Einsatzinfo:
Ein nicht angemeldetes größeres Lagerfeuer in unmittelbarer nähe zum Wald wurde mittels C-Rohr abgelöscht und der Verursacher belehrt.
Wir weisen darauf hin, dass das Abbrennen von offenem Feuer entsprechend der Polizeiverordnung der Stadt Augustusburg §14 Abs. 1 untersagt ist.
Ebenso ist der Umgang mit offenem Feuer im Wald und in Waldnähe (bis 100 Meter Entfernung) gemäß § 15 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (§ 15 SächsWaldG) ganzjährig verboten. Dieses Verbot umfasst Rauchverbot, das Grillen, Lagerfeuer sowie das Nutzen von Campingkochern.
Aufgrund der derzeitigen Trockenheit kann jeder Funkenflug einen Wald- oder Flächenbrand auslösen.