Sirenensignale in Sachsen

Mit dem Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 29. Juli 2003, Az.: 37-1412.80/3 wurden Landeseinheitliche Sirenensignale zur Warnung der Bevölkerung für den Freistaat Sachsen festgelegt.

Diese finden Sie nachfolgend sowie einer Hörprobe für jeden der Sirenentöne.


Hörprobe des Sirenentons 1. „Sirenenprobe“
Hörprobe des Sirenentons 2. „Feueralarm“
Hörprobe des Sirenentons 3. „Warnung vor einer Gefahr“
Hörprobe des Sirenentons 4. „Entwarnung“