Waldbrand

Starke Trockenheit bzw. bei Waldbrandgefahr !

 

Verhalten bei Waldbrandgefahr

Richtiges Verhalten im Wald. Mit folgenden Verhaltensregeln, die u.a. gesetzlich verankert sind, können Sie die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden verhindern.

  • Entzünden und unterhalten Sie im Wald und in Waldnähe (bis zu 100m Abstand) kein offenes Licht und Feuer. Rauchen Sie nicht im Wald (Rauchverbot).
  • Weisen Sie rauchende oder feuermachende Waldbesucher auf die Gefahren hin.
  • Werfen Sie keine glimmenden Zigarettenreste aus dem Auto.
  • Befahren Sie den Wald bzw. Waldwege nicht unbefugt mit Motorfahrzeugen.
  • Blockieren Sie nicht die Zufahrtswege zum Wald für Lösch- und Rettungsfahrzeuge.
  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug nicht über entzündlichem Untergrund ab! (Gras, abgeerntete Felder, …)
  • Entzünden Sie keine Himmelslaternen!
  • Benachrichtigen Sie bei Brandgeruch, Rauch und Feuer sofort die Feuerwehr unter der bekannten Rufnummer 112 und bleiben Sie vor Ort um die Feuerwehr einzuweisen.

Waldbrand sofort melden! Besondere Verhaltensregeln bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5

  • Beachten Sie Einschränkungen des Waldbetretungsrechts durch Forstbehörden, Landkreise und Gemeinden.
  • Meiden Sie bei hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr (Stufe 4 und 5) zur eigenen Sicherheit das betreten der Wälder.

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Einsatz 16/2026 – Unangemeldetes Lagerfeuer

Datum: 2. Mai 2026

Zeit:      11.16 Uhr

Einsatz: BRAND klein Freifläche – Rauchentwicklung am Wald

Ort: Grünberg

Eingesetzte Einsatzkräfte:

  • OF Augustusburg mit MTW und TLF 16/25

Einsatzinfo:

Ein nicht angemeldetes größeres Lagerfeuer in unmittelbarer nähe zum Wald wurde mittels C-Rohr abgelöscht und der Verursacher belehrt.

Wir weisen darauf hin, dass das Abbrennen von offenem Feuer entsprechend der Polizeiverordnung der Stadt Augustusburg §14 Abs. 1 untersagt ist.

Ebenso ist der Umgang mit offenem Feuer im Wald und in Waldnähe (bis 100 Meter Entfernung) gemäß § 15 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (§ 15 SächsWaldG) ganzjährig verboten. Dieses Verbot umfasst Rauchverbot, das Grillen, Lagerfeuer sowie das Nutzen von Campingkochern.

Aufgrund der derzeitigen Trockenheit kann jeder Funkenflug einen Wald- oder Flächenbrand auslösen.